Methodik

 

Netzindex/ene't-Index

 

Die grundsätzliche Ausrichtung des ene't-Verfahrens ist regionalbezogen. Basale Einheit der Analyse ist immer die Kombination aus einem Grundversorgertarif (Allgemeiner Tarif oder Sondervereinbarung) und einem Strom- bzw. Gasnetz, in dem ersterer angeboten wird. An dem gewählten Tarif wird eine Auswertung ausgerichtet, die aus Sicht eines potenziellen Wettbewerbers die einzelnen von ihm zu tragenden Kostenpositionen aufstellt und zudem Beschaffungsaufwendungen einrechnet. Nutzer können dabei gemäß ihrer zumeist individuellen Beschaffungssituation beliebige Werte berücksichtigen lassen. Diese "netzscharf" ermittelte Relation ergibt unseren Index, der Sie bei der Bewertung und Selektion eines möglichen Zielgebietes unterstützen soll.

 

Für einen Akteur, der in einem fremden Netzgebiet anbietet, ist es wenig sinnvoll, höhere Preise als die Konditionen des örtlichen Anbieters zu verlangen – seine Bemühungen würden erfolglos bleiben. Der Grundversorgungstarif stellt deshalb die Obergrenze dessen dar, was als maximaler Erlös zugrunde gelegt wird. Der erste Schritt der Betrachtung besteht folglich in der Ermittlung der Erlösobergrenze, also des für das analysierte Netz vorherrschenden Grundversorgungstarifs (wahlweise auch günstigsten Sondertarifs).

 

Wir veranschaulichen dies am Beispiel des Netzgebietes eines Stadtwerks. Dieses bietet im Rahmen der Grundversorgung von Privathaushalten folgende Preisregelung an: Grundpreis: 58 Euro pro Jahr, Arbeitspreis 17,91 ct je kWh (beides netto zzgl MwSt). Damit ergibt sich - bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh - ein Durchschnittspreis von 19,57 ct/kWh (netto) als Erlösobergrenze.

 


 

Der zweite Schritt besteht nun in der Ermittlung der Fremdkosten, die z.B. eine Vertriebsgesellschaft für ein eigenes Angebot in diesem Netz zu bezahlen hätte. Diese setzen sich zusammen aus Netznutzungskosten und gesetzlichen Abgaben. Die genehmigten Netznutzungsentgelte des o.g. Stadtwerks belaufen sich für den hier betrachteten Abnahmefall (Haushaltskunde mit einem Jahresstrombedarf von 3.500 kWh) auf 4,10 ct/kWh (Arbeitspreis) sowie 23,70 Euro pro Jahr für die Messung. Dies führt zu einem Durchschnittspreis für die Netznutzung von 4,78 ct/kWh.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaben betragen für diesen Abnahmefall:

 

* EEG-Aufschlag: 3,592 ct/kWh
* Stromsteuer: 2,05 ct/kWh 
* Konzessionsabgabe: 1,99 ct/kWh (einwohnerzahlabhängige Schwankungsbreite 1,32 - 2,39 ct/kWh)
* Sonderkundenumlage nach § 19 StromNEV: 0,151 ct/kWh
* KWK-Aufschlag: 0,002 ct/kWh
         
Gesetzlich vorgegebene Abgaben gesamt: 7,79 ct/kWh


Die Fremdkosten ergeben sich also aus der Summe der Netznutzung und den gesetzlich vorgegebenen Abgaben = 12,57 ct/kWh.

 



Im dritten Schritt vollzieht sich nun die Bestimmung des Roherlöses – der Betrag, den ein Anbieter in dem Netz im besten Falle erwirtschaften kann. Er wird ermittelt aus der Differenz des maximal möglichen Erlöses und den Fremdkosten. Zieht man also vom Erlös der Grundversorgung (19,57 ct/kWh) die Fremdkosten (12,57 ct/kWh) ab, so ergibt sich für den Bespielfall ein Roherlös von 7,00 ct/kWh.

 



Die eigenen Beschaffungskosten sind für den Vertrieb naturgemäß eine, wenn nicht die entscheidende Stellgröße für die eigenen Vertriebsaktivitäten. Sie werden im vierten Schritt in die Analysen einbezogen. Sie haben als Nutzer des MARKTKOMPASS die Möglichkeit, individuelle Konditionen berücksichtigen zu lassen, oder sich an tagesaktuellen Börsenkursen zu orientieren. In beiden Fällen kann im Hinblick auf Lastprofile differenziert werden. Für Haushaltskunden wird das Lastprofil H0 unterstellt. Bei Gewerbekunden können Sie als Anwender der Kalkulationsfunktion zwischen fünf einschlägigen Lastprofilen (G0-G4) wählen, oder auch eine individuelle Relation zwischen den Base- und Peakanteilen der Stromlieferung festlegen. Als Richtwerte werden tagesaktuell die Beschaffungskosten an der Leipziger Strombörse EEX dargestellt, und zwar für den Kontrakt "Kalenderjahr" zur Lieferung im nachfolgenden Jahr. Für die Gasbetrachtungen ermitteln wir täglich ein Preismittel aus den Kursen der beiden wichtigsten deutschen Handelsplätze (NetConnect & Gaspool).

 

Wir nehmen für die hier vorgestellte Beispielrechnung einen Großhandelspreis von 5,43 ct/kWh an.

 



Der fünfte Schritt ist nun entscheidend für die nachfolgende Entscheidung des Händlers für ein vertriebliches Engagement. Er besteht im Abgleich des Roherlöses mit den Beschaffungskosten. Für das oben kalkulierte Beispielnetz wurde ein Roherlös von 7,00 ct/kWh ermittelt. Der tagesaktuelle Einkaufspreis beträgt 5,43 ct/kWh. Somit beträgt der maximale Erlös, den ein Anbieter hier erzielen kann, 129% des Beschaffungspreises. Der ene't-Index beträgt somit den Faktor 129.

  

Alle Index-Werte kleiner 100 führen für den potenziellen Anbieter zu Verlusten, Werte größer 100 tendenziell zu Gewinnen. Je höher der Index ist, desto attraktiver ist also ein Netzgebiet für einen als Konkurrenten auftretenden Energieversorger!

 


 

 

Länderindex

 

Über den Länderindex nehmen wir eine Zuordnung der oben geschilderten Indexreihen zu den 16 deutschen Bundesländern vor, um die energiewirtschaftlichen Wettbewerbspotenziale im größeren räumlichen Zusammenhang auszudeuten.

Dabei nehmen wir eine Wichtung nach Einwohnerzahlen vor. Jedes Niederspannungsstromnetz wird von ene't einem oder mehreren Bundesländern zugewiesen. Der ene't-Index eines Landes wird als gewichtetes arithmetisches Mittel der versorgten Einwohner gebildet. Hierzu wird zunächst die Summe aller versorgten Einwohner ermittelt. Jedem Versorger wird nun ein Wichtungsfaktor aus dem Verhältnis der von ihm versorgten Einwohner dividiert durch die Gesamtzahl der Einwohner zugewiesen. Mit dem so ermittelten Wichtungsfaktor gehen die einzelnen ene't-Indizes der verschiedenen Netze in den Gesamtindex des Landes ein.

Beispiel: Ein fiktives Bundesland bestehe aus drei Versorgungsgebieten. Das erste Versorgungsgebiet umfasst eine Million Einwohner, das zweite Versorgungsgebiet 0,5 Millionen, das dritte 3,5 Millionen Einwohner.

Für das erste Versorgungsgebiet ergibt sich ein Wichtungsfaktor von 1 Mio/5 Mio = 0,2.

Für das zweite Versorgungsgebiet errechnet sich der Wichtungsfaktor zu 0,5 Mio/5 Mio = 0,1.

Der Wichtungsfaktor des dritten Versorgungsgebietes ergibt sich zu 3,5 Mio/5 Mio = 0,7.

Es wird ersichtlich, dass der Index des großen Versorgers wesentlich stärker den so gebildeten Landesindex beeinflusst als der Index der beiden kleinen Versorger.

 

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